Finanzierung

Ausschlaggebend ist die Einstufung, gemäß Bundespflegegeldgesetz, welche vom Vertrauensarzt der zuständigen Pensionsversicherung festgestellt wird. Der Pflegeaufwand ist im Bescheid, welcher per Post an den Antragssteller ergeht, ersichtlich.

Wie werden die Heimkosten finanziert?

Von der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner sind folgende Mittel einzusetzen:

  • 80% des Einkommens aus Pensionen/Renten
  • sonstige Einkommen wie Versorgungs-, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Krankengeld, Rehageld, Unterhaltsansprüche von Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern
  • sonstige Einnahmen aus Miete, Leibrente, Fruchtgenuss, oder anderen Ansprüchen aus Übergabs-,  Schenkungs- und Kaufverträgen etc.
  • Steuergutschriften
  • Pflegegeld abzüglich Taschengeld (= 10% des Pflegegeldes der Pflgegestufe3)
  • Reicht das Einkommen der Bewohnerin/des Bewohners für die Finanzierung der Heimkosten nicht aus, ist ein Mindestsicherungsantrag einzubringen. Über Anträge auf Hilfe für betreuungsbedürftige Personen mit einem Pflegegeld bis zur Stufe 2 entscheidet die Wohnsitzgemeinde. Für Anträge auf Hilfe von pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegeld ab Stufe 3 ist die Landesregierung (Abteilung Soziales) zuständig. Im Falle der Feststellung einer Notlage gem. Tiroler Sozialhilfegesetz finanziert das Land Tirol bzw. die Wohnsitzgemeinde einen Teil der Heimkosten mit.
  • Ehegatten, Eltern und eingetragene Partner haben die Heimbewohnerin/den Heimbewohner im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht zu unterstützen. Kinder sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Vertragliche Ansprüche der Heimbewohnerin/des Heimbewohners, z.B. aus einer Leibrente, Ausgedinge, Fruchtgenuss oder anderen Ansprüchen aus Übergabs-, Schenkungs- und Kaufverträgen, schränken das Ausmaß der Leistung der Mindestsicherung ein. Privatrechtliche Pflegeverpflichtungen (Pflegevorsorge, Pflegeversicherungsleistungen) zugunsten der Heimbewohnerin/des Heimbewohners gehen in ihrem Umfang einer Leistung der Mindestsicherung zur stationären Pflege vor.

Wie viel Geld bleibt mir?

  • 20% der Pensionen/Renten
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Pension zur Gänze)
  • Taschengeld vom Pflegegeld (= 10% des Pflegegeldes der Pflgegestufe3)

Was geschieht mit meinen Ersparnissen, Haus- und Grundbesitz?

Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress aufgehoben, dadurch wird auf Ersparnisse, Wertpapiere und Aktien nicht mehr zugegriffen. Ebenso verhält es sich mit Haus- und Grundbesitz.