Wohnbauförderung

Die Marktgemeinde Vomp gewährt den Bauwerbern von Wohnbauten bei der Errichtung der empfohlenen Anzahl von PKW-Stellplätzen eine Wohnbauförderung in Höhe von 57% (2023) bzw. 68% (2024) des jeweilig geltenden Verkehrsaufschließungskostenersatzes.

Richtlinien zur Gewährung einer Förderung finden Sie hier: Wohnbauförderungsrichtlinien 2023 bzw. Wohnbauförderungsrichtlinien 2024

Den Antrag für alle Verkehrsaufschließungsabgabenbescheide ab 01.01.2024 finden Sie hier: Antrag Wohnbauförderung 2024

Den Antrag für alle Verkehrsaufschließungsabgabenbescheide bis 31.12.2023 finden Sie hier: 

Antrag auf Wohnbauförderung 2023 (636 KB) - .PDF

Zuständig

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