Musikschulunterrichtsförderung

Wenn drei Mitglieder einer Familie gleichzeitig die Musikschule besuchen, so wird für das 3. Familienmitglied ein Zuschuss von 50 % des Schulgeldes gewährt. Für das 4. und jedes weitere Familienmitglied wird das Schulgeld zur Gänze von der Marktgemeinde Vomp gefördert. Die Unterstützung wird nur bei entsprechender Förderungswürdigkeit und nur auf Antrag gewährt.

Zuständig

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